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   OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2019 - 3 MB 20/19   

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https://dejure.org/2019,25565
OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2019 - 3 MB 20/19 (https://dejure.org/2019,25565)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.08.2019 - 3 MB 20/19 (https://dejure.org/2019,25565)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. August 2019 - 3 MB 20/19 (https://dejure.org/2019,25565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Sicherstellung bedarfsgerechter Plätze in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 24 Abs. 2 ; SGB VIII § 79 Abs. 2
    Verpflichtung eines örtlich zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträgers; Bereitstellung eines ebedarfsgerechten Platzes in einer Kindertageseinrichtung

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 24 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sicherstellung bedarfsgerechter Plätze in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Bereitstellung eines KITA-Platzes im einstweiligen Rechtsschutz durchsetzbar

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2019 - 3 MB 20/19
    Kapazitätsverschaffung bedeutet, dass der zuständige Träger alle notwendigen, und zwar auch die baulichen und personellen Maßnahmen dazu umsetzen muss, um sicherzustellen, dass die erforderliche Kapazität vorhanden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 -, juris Rn. 134 mwN; BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 41; Struck in: Wiesner, a.a.O., § 24 Rn. 20 mwN; vgl. ferner Rixen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 24 SGB VIII Rn. 17; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 13.03.2019 - 3 MB 26/18).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017, a.a.O., Rn. 41ff.; vgl. auch Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 31.01.2019 - 3 MB 7/19 -) muss der Betreuungsplatz hinsichtlich seiner örtlichen Lage dem individuellen Bedarf entsprechen, was dann der Fall ist, wenn er von den Eltern und dem Kind in zumutbarer Weise zu erreichen ist.

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2019 - 3 MB 20/19
    Kapazitätsverschaffung bedeutet, dass der zuständige Träger alle notwendigen, und zwar auch die baulichen und personellen Maßnahmen dazu umsetzen muss, um sicherzustellen, dass die erforderliche Kapazität vorhanden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 -, juris Rn. 134 mwN; BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 41; Struck in: Wiesner, a.a.O., § 24 Rn. 20 mwN; vgl. ferner Rixen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 24 SGB VIII Rn. 17; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 13.03.2019 - 3 MB 26/18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2019 - 3 MB 7/19

    Anspruch auf bedarfsgerechte Betreuung im Sinne von § 24 Abs. 2 S. 1 SGB VIII;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2019 - 3 MB 20/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017, a.a.O., Rn. 41ff.; vgl. auch Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 31.01.2019 - 3 MB 7/19 -) muss der Betreuungsplatz hinsichtlich seiner örtlichen Lage dem individuellen Bedarf entsprechen, was dann der Fall ist, wenn er von den Eltern und dem Kind in zumutbarer Weise zu erreichen ist.
  • VG Aachen, 31.08.2021 - 2 K 2791/20

    Auslandsfall; Der kleine Jasper; U3 Platz; Kapazitätserschöpfung

    vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.07.2015 - 1 A 273/15 -, juris Rn. 8; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.08.2019 - 3 MB 20/19 -, juris Rn. 3.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19

    (vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes

    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 43; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.08.2019 - 3 MB 20/19 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.07.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).
  • VG Mainz, 21.01.2020 - 1 L 10/20

    Anordnung, Anordnungsgrund, Arbeit, Arbeitsbeginn, Arbeitsstelle,

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19 - für das dem Beschluss zugrunde liegende einstweilige Anordnungsverfahren die Zumutbarkeitsgrenze für die Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes von der Wohnung des anspruchsberechtigten Kindes mit maximal 30 Minuten bei der Beanspruchung von öffentlichen Verkehrsmitteln bemessen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15. Juli 2019, a.a.O., juris Rn. 7; vgl. auch OVG SH, Beschluss vom 9. August 2019 - 3 MB 20/19 -, juris Rn. 8 ["Regaldauer" von 30 Minuten].
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